RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2024
RechtsprechungOberlandesgerichteBGB §§ 242, 280Auskunftsanspruch von Genussscheininhabern bei Verdacht auf illegale Geschäfte (Cum-Ex)
BGB§ 242
BGB§ 280
OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.01.2024 – I-16 U 217/22 (LG Düsseldorf), BKR 2024, 574 = NZG 2024, 681OLG DüsseldorfUrt.18.1.2024I-16 U 217/22BKR 2024, 574NZG 2024, 681LG Düsseldorf
Leitsätze des Gerichts:
1. Ein Auskunftsanspruch gem. § 242 BGB kann einem Genussscheininhaber gegenüber der Gesellschaft zustehen, wenn der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Unklaren ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer erteilen kann, insbesondere wenn der begründete Verdacht einer Vertragspflichtverletzung besteht und ein daraus resultierender Schaden wahrscheinlich ist.
2. Geschäfte, die nicht zum Unternehmensgegenstand einer Gesellschaft gehören und die von einem seriösen Kaufmann nicht durchgeführt würden, können eine haftungsauslösende Pflichtverletzung darstellen, insbesondere wenn diese Geschäfte steuerrechtswidrig und strafbar sind.