RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2024
RechtsprechungEuropäischer GerichtshofRL 93/13/EWG Art. 6 Abs. 1, Art. 7 Abs. 1Verjährung von Ansprüchen auf Rückerstattung bei aufgrund unwirksamer Klauseln in Verbraucherverträgen gezahlter Kosten („Banco Santander“)
RL 93/13/EWGArt. 6
RL 93/13/EWGArt. 7
EuGH, Urt. v. 25.04.2024 – Rs C-561/21 (Oberster Gerichtshof, Spanien), ZIP 2024, 1592EuGHUrt.25.4.2024Rs C-561/21ZIP 2024, 1592Oberster Gerichtshof, Spanien
Urteilsausspruch:
1. Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 RL 93/13/EWG sind dahin auszulegen, dass sie dem nicht entgegenstehen, dass die Verjährungsfrist eines Anspruchs auf Rückerstattung von Kosten, die der Verbraucher aufgrund einer Klausel in einem mit einem Gewerbetreibenden geschlossenen Vertrag entrichtet hat, deren Missbräuchlichkeit nach der Zahlung dieser Kosten durch rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgestellt wurde, am Tag dieser Entscheidung zu laufen beginnt, solange der Gewerbetreibende die Möglichkeit hat, den Nachweis dafür zu erbringen, dass dieser Verbraucher vor dieser Entscheidung von der Missbräuchlichkeit der betreffenden Klausel Kenntnis hatte oder vernünftigerweise haben konnte.
2. Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 RL 93/13EWG sind dahin auszulegen, dass sie dem entgegenstehen, dass die Verjährungsfrist eines Anspruchs auf Rückerstattung von Kosten, die der Verbraucher aufgrund einer Klausel in einem mit einem Gewerbetreibenden geschlossenen Vertrag entrichtet hat, deren Missbräuchlichkeit nach der Zahlung dieser Kosten durch rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgestellt wurde, bereits zu dem früheren Zeitpunkt zu laufen beginnt, nämlich an dem Tag, an dem das oberste nationale Gericht in getrennten Rechtssachen Urteile verkündet hat, mit denen Standardklauseln, die der betreffenden Vertragsklausel entsprechen, für missbräuchlich erklärt wurden.
3. Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der RL 93/13/EWG sind dahin auszulegen, dass sie dem entgegenstehen, dass die Verjährungsfrist eines Anspruchs auf Rückerstattung von Kosten, die der Verbraucher aufgrund einer Klausel in einem mit einem Gewerbetreibenden geschlossenen Vertrag entrichtet hat, deren Missbräuchlichkeit durch rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgestellt wurde, an dem Tag beginnt, an dem bestimmte Urteile des Gerichtshofs ergingen, mit denen die grundsätzliche Vereinbarkeit von Verjährungsfristen für Erstattungsklagen mit dem Unionsrecht bestätigt wurde, solange diese die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität beachten.