RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2024
RechtsprechungEuropäischer GerichtshofRL 93/13/EWG Art. 1 Abs. 2, Art. 3Prüfung der Missbräuchlichkeit einer Klausel trotz Änderungen an Klauseln durch den Gewerbetreibenden zur Sicherstellung der Vereinbarkeit des Vertrags mit nationalen Rechtsvorschriften („Raiffeisen Bank“)
RL 93/13/EWGArt. 1
RL 93/13/EWGArt. 3
EuGH, Urt. v. 30.05.2024 – Rs C-176/23 (Fachgericht Mureş, Rumänien), WM 2024, 1256EuGHUrt.30.5.2024Rs C-176/23WM 2024, 1256Fachgericht Mureş, Rumänien
Urteilsausspruch:
1. Art. 1 Abs. 2 RL 93/13/EWG des Rates vom 5. 4. 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass er der Prüfung von Klauseln in einem Verbraucherkreditvertrag, der zwischen einem Verbraucher und einem Gewerbetreibenden geschlossen wurde, auf ihre Missbräuchlichkeit nicht entgegensteht, wenn an diesen Klauseln durch den Gewerbetreibenden Änderungen vorgenommen wurden, um die Vereinbarkeit dieses Vertrags mit bindenden nationalen Rechtsvorschriften über die Modalitäten der Bestimmung des Zinssatzes sicherzustellen, sofern diese Rechtsvorschriften nur einen allgemeinen Rahmen für die Festlegung des Zinssatzes für diesen Vertrag festlegen, dem Gewerbetreibenden aber sowohl bei der Wahl des Referenzindex für diesen Zinssatz als auch hinsichtlich der Höhe der festen Marge, die auf den Zinssatz aufgeschlagen werden kann, einen Gestaltungsspielraum lassen.
2. Art. 3 RL 93/13 ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Rechtsprechung entgegensteht, wonach Änderungen, die an Klauseln eines Verbraucherkreditvertrags durch einen Gewerbetreibenden vorgenommen werden, um die Vereinbarkeit dieses Vertrags mit nationalen Rechtsvorschriften sicherzustellen, die dem Gewerbetreibenden einen Gestaltungsspielraum lassen, auch dann nicht Gegenstand einer Prüfung auf ihre Missbräuchlichkeit sein können, wenn diese Klauseln nicht mit dem Verbraucher ausgehandelt wurden.