RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2022
RechtsprechungOberlandesgerichteBGB §§ 242, 275, 355, 357, 358, 495; EGBGB Art. 247 § 3, Art. 247 § 6; RL 83/2011/EU Art. 13Rückzahlungspflicht des Darlehensgebers nach Widerruf eines Verbraucherdarlehens bereits bei Eintritt der Unmöglichkeit der Rückgabe des finanzierten Fahrzeugs durch Darlehensnehmer
BGB§ 242
BGB§ 275
BGB§ 355
BGB§ 357
BGB§ 358
BGB§ 495
EGBGBArt. 247 § 3
EGBGBArt. 247 § 6
RL 83/2011/EUArt. 13
OLG Stuttgart, Urt. v. 22.03.2022 – 6 U 326/18 (LG Stuttgart), ZIP 2022, 790OLG StuttgartUrt.22.3.20226 U 326/18ZIP 2022, 790LG Stuttgart
Leitsätze des Gerichts:
1. Wird der (erfolgreich widerrufende) Darlehensnehmer von der Verpflichtung zur Herausgabe des Fahrzeugs nach § 275 BGB frei, führt dies nicht zu einem dauerhaften Leistungsverweigerungsrecht des Darlehensgebers, vielmehr entfällt dieses Gegenrecht mit Eintritt der Unmöglichkeit.
2. Anhaltspunkte für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Darlehensnehmers bestehen nicht, wenn er das im Verbund finanzierte Fahrzeug nach dem Widerruf nicht über einen längeren Zeitraum weiter genutzt, sondern an den Händler zurückgegeben und gleichzeitig den Wertersatzanspruch der Beklagten dem Grunde nach nicht geleugnet, sondern lediglich unter Hinweis auf obergerichtliche Rechtsprechung Einwendungen zur Höhe erhoben hat.