RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2022
RechtsprechungOberlandesgerichteBGB §§ 826, 830; BörsZulV § 3 Abs. 1, § 9 Abs. 1Beihilfe zur Vermittlung chancenloser Vermögensanlagen einer Wertpapierhandelsbank
BGB§ 826
BGB§ 830
BörsZulV§ 3
BörsZulV§ 9
OLG Frankfurt/M., Urt. v. 16.12.2021 – 3 U 90/20 (LG Frankfurt/M.), ZIP 2022, 537OLG Frankfurt/M.Urt.16.12.20213 U 90/20ZIP 2022, 537LG Frankfurt/M.
Leitsatz des Gerichts:
1. Eine Wertpapierhandelsbank leistet Beihilfe zur vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Anlegern durch die Vermittlung von chancenlosen Vermögensanlagen, wenn sie im Rahmen der Zulassung von Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) unter besonders leichtfertiger Verletzung ihrer Berufspflichten als Zulassungsantragstellerin und Spezialistin gem. §§ 85 ff. Börsenordnung FWB der dreisten Forderung der Emittentin kritiklos nachgibt, den durch die Wertpapierhandelsbank als Spezialistin gem. § 89 Abs. 2 Börsenordnung zu stellenden ersten indikativen Quote bzw. Preis auf das 15.000-fache des Aktiennennwerts festzusetzen, obwohl die schwedische Emittentin entgegen § 3 Abs. 1 BörsZulV erst seit einem halben Jahr operativ tätig ist, die bisher nur in Schweden am offenen Markt gehandelten Aktien entgegen § 9 Abs. 1 BörsZulV zu über 80 % von einer Person gehalten werden, für den Jahresabschluss nach Aufnahme der operativen Tätigkeit und nach Erwerb des in immateriellem Anlagevermögen bestehenden einzigen wesentlichen Vermögensgegenstands der Emittentin kein qualifiziertes Wirtschaftsprüfertestat vorliegt und darüber hinaus die einzige realis-ZBB 2022, 257tische Einnahmequelle der Emittentin – ein Cashback-Scanner – auch nach deren eigener Auskunft gerade erst die Marktreife erreicht und sich am Markt noch nicht bewährt hat.
2. Die Wertpapierhandelsbank verschließt sich dabei jedenfalls bewusst der Erkenntnis, dass die Aktien der Emittentin bei Erwerb zu diesem Preis für den Anleger keine Gewinnchancen bergen.