RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2021
RechtsprechungBundesgerichtshofKapMuG § 8 Abs. 1 Satz 1Keine teilweise Aussetzung eines KapMuG-Verfahrens im Hinblick auf Feststellungsziele betreffend die Zulässigkeit der Klage
KapMuG§ 8
BGH, Beschl. v. 04.05.2021 – II ZB 30/20 (OLG Braunschweig), ZIP 2021, 1432BGHBeschl.4.5.2021II ZB 30/20ZIP 2021, 1432OLG Braunschweig
Amtliche Leitsätze:
1. Ein Verfahren kann nicht nur teilweise im Hinblick auf Feststellungsziele ausgesetzt werden, die die Zulässigkeit der Klage betreffen.
2. Nach einer Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf ein die Zulässigkeit der Klage betreffendes Feststellungsziel und der Entscheidung über dieses Feststellungsziel durch einen nicht rechtskräftigen Teilmusterentscheid, kann nicht entsprechend § 280 Abs. 2 Satz 2 ZPO eine Verhandlung in der Hauptsache erfolgen.