RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2021
RechtsprechungBundesgerichtshofBGB §§ 826, 823 Abs. 2; StGB § 263; ZPO § 138 Abs. 2, 3Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung und Eingehungsbetrug bei als Schneeballsystem betriebenem Anlagemodell
BGB§ 826
BGB§ 823
StGB§ 263
ZPO§ 138
BGH, Urt. v. 04.02.2021 – III ZR 7/20 (OLG Bamberg), BB 2021, 1153 = DB 2021, 1063 = NJW 2021, 1759 = WM 2021, 921 = ZIP 2021, 1278BGHUrt.4.2.2021III ZR 7/20BB 2021, 1153DB 2021, 1063NJW 2021, 1759WM 2021, 921ZIP 2021, 1278OLG Bamberg
Amtliche Leitsätze:
a) Ist vorhersehbar, dass bei einem Anlagemodell die den Anlegern versprochene Rendite nicht aus den Erträgen des Anlageobjekts, sondern aus den Einlagen weiterer Anleger bedient werden wird (sog. Schneeballsystem), erfüllt dies regelmäßig sowohl die Voraussetzungen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung gem. § 826 BGB als auch diejenigen eines Eingehungsbetrugs gemä. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB.
b) Der Geschädigte genügt seiner Darlegungslast regelmäßig bereits dadurch, dass er Umstände vorträgt, die das (weitere) Betreiben eines solchen „Schneeballsystems“ als naheliegend erscheinen lassen. Den Gegner trifft in solchen Fällen eine sekundäre Darlegungslast. Er hat sich im Rahmen der ihm nach § 138 Abs. 2 ZPO obliegenden Erklärungspflicht zu den Behauptungen der beweispflichtigen Partei zu äußern; anderenfalls gilt das Vorbringen des Geschädigten als zugestanden (§ 138 Abs. 3 ZPO).