RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2020
RechtsprechungEuropäischer GerichtshofRL 2002/65/EG Art. 7 Abs. 1, 3, 4Kein Nutzungsersatz bei Widerruf eines im Fernabsatz geschlossenen Darlehensvertrags („Leonhard“)
RL 2002/65/EGArt. 7
EuGH, Urt. v. 04.06.2020 – Rs C-301/18 (LG Bonn), ZIP 2020, 1235EuGHUrt.4.6.2020Rs C-301/18ZIP 2020, 1235LG Bonn
Urteilsausspruch (Verfahrenssprache: Deutsch):
Art. 7 Abs. 4 RL 2002/65/EG ist dahin auszulegen, dass ein Verbraucher, der sein Widerrufsrecht in Bezug auf einen im Fernabsatz mit einem Anbieter geschlossenen Darlehensvertrag ausübt, von dem Anbieter vorbehaltlich der Beträge, die er selbst unter den in Art. 7 Abs. 1 und 3 dieser Richtlinie genannten Bedingungen an ihn zahlen muss, die Erstattung der zur Erfüllung des Vertrags gezahlten Tilgungs- und Zinsbeträge verlangen kann, nicht aber Nutzungsersatz auf diese Beträge.