RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2019
RechtsprechungOberlandesgerichteBGB §§ 307, 315, 488, 1004; UKlaG §§ 1, 4; AltZertG § 1Unwirksamkeit von Negativzinsklausel in Riester-Verträgen einer Bank
BGB§ 307
BGB§ 315
BGB§ 488
BGB§ 1004
UKlaG§ 1
UKlaG§ 4
AltZertG§ 1
OLG Stuttgart, Urt. v. 27.03.2019 – 4 U 184/18 (nicht rechtskräftig; LG Tübingen ZIP 2018, 1340), ZIP 2019, 910OLG StuttgartUrt.27.3.20194 U 184/18nicht rechtskräftigZIP 2019, 910LG TübingenZIP 2018, 1340
Leitsätze der Redaktion:
1. Die bloße Möglichkeit eines negativen Zinses in Riester-Verträgen stellt eine Leitbildabweichung i. S. d. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB dar. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AltZertG verlangt vom Altersvorsorgevertrag, dass zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen, was bei Negativzinsen nicht der Fall wäre.
2. Um dem Transparenzgebot zu genügen, muss eine Zinsanpassungsklausel Richtlinien und Grenzen der Zinsanpassung konkret angeben, damit der Kunde vorhersehen und überprüfen kann, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ihn höhere Belastungen treffen bzw. er mit einer Zinssenkung rechnen kann. Die Klausel muss daher folgende Punkte enthalten: Bindung an einen aussagekräftigen, öffentlich zugänglichen Referenzzinssatz/Referenzmarktzinssatz, Festlegung der Prüfungs- und Anpassungszeitpunkte und Festlegung der Anpassungshöhe.
3. Eine Zinsanpassungsklausel in Riester-Verträgen, wonach sich der Referenzzinssatz für die Grundzinsen zusammensetzt aus dem gleitenden 3-Monatszins (zu 30 %) und dem gleitenden 10-Jahreszins (zu 70 %) gemäß den veröffentlichten Geld- und Kapitalmarktzinssätzen der Deutschen Bundesbank, ist intransparent.