RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2018
RechtsprechungLandgerichteBGB §§ 307, 823, 824, 1004; UKlaG §§ 1, 4; AltZertG § 1Wirksamkeit einer Zinsanpassungsklausel in Riester-Verträgen einer Bank trotz negativer Grundzinsen
BGB§ 307
BGB§ 823
BGB§ 824
BGB§ 1004
UKlaG§ 1
UKlaG§ 4
AltZertG§ 1
LG Tübingen, Urt. v. 29.06.2018 – 4 O 220/17, ZIP 2018, 1340LG TübingenUrt.29.6.20184 O 220/17ZIP 2018, 1340
Leitsätze des Gerichts:
1. Eine Zinsanpassungsklausel in Riester-Verträgen, wonach sich der Referenzzinssatz für die Grundzinsen zusammensetzt aus dem gewichteten Wert aus dem gleitenden 3-Monatszins (30 %) und dem gleitenden 10-Jahreszins (70 %) gemäß den veröffentlichten Geld- und Kapitalmarktzinsen der Deutschen Bundesbank, ist transparent.
2. Für die Frage, ob die Zinsanpassungsklausel nach § 307 BGB zu einer unangemessenen Benachteiligung von Verbrauchern führt, ist auf eine Gesamtbetrachtung aus (u. U. negativen) Grundzinsen und zusätzlich gewährten Bonuszinsen abzustellen.
3. Der Wegfall der Bonuszinsen für das laufende Sparjahr im Falle einer förderschädlichen Beendigung des Vertrags führt aufgrund von negativen Grundzinsen noch nicht zur Unwirksamkeit der Zinsanpassungsklausel.