RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2014
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
BGB §§ 675u, 675v, 675w Satz 1Zum Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten nach neuem Zahlungsdiensterecht
BGB§ 675u
BGB§ 675v
BGB§ 675w Satz 1
OLG Dresden, Urt. v. 06.02.2014 – 8 U 1218/13 (rechtskräftig; LG Leipzig), ZIP 2014, 766OLG DresdenUrt.6.2.20148 U 1218/13rechtskräftigZIP 2014, 766LG Leipzig
Leitsätze des Gerichts:
1. Die Regeln des Anscheinsbeweises sind auf mit der Originalkarte bewirkte Barabhebungen an Geldautomaten, die seit dem 31. 10. 2009 stattgefunden haben und daher dem Geltungsbereich der §§ 675u-675w BGB unterliegen, grundsätzlich weiter anwendbar.
2. Ob das von dem kartenausgebenden Kreditinstitut und den die Geldautomaten betreibenden Instituten konkret genutzte Sicherheitssystem ein ausreichendes Sicherheitsniveau für die Anwendung des Anscheinsbeweises bietet, ist stets anhand des jeweiligen konkreten Vortrags der Parteien zu möglichen Sicherheitslücken und ggf. – aber nicht zwangsläufig – durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zu klären.
3. Den Schwierigkeiten des Karteninhabers, zu den technischen Abläufen, Sicherheitsvorkehrungen und möglichen Sicherheitslücken näher vorzutragen, tragen die sekundäre Darlegungslast des kartenausgebenden Kreditinstituts sowie der dem Zahlungsdienstleister auferlegte erforderliche Nachweis der Authentifizierung (§ 675w Satz 1 BGB) Rechnung.