RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2014
Rechtsprechung
II. Bundesfinanzhof
UStG § 4 Nr. 8 Buchst. e und f, § 3a Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Nr. 6; RL 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 5Zur Abgrenzung von (steuerfreier) Vermittlung zum (steuerpflichtigen) Vertrieb von Fondsanteilen – Abschnittsbesteuerung
UStG§ 4
UStG§ 3a
RL 77/388/EWGArt. 13
BFH, Urt. v. 14.05.2014 – XI R 13/11 (FG Neustadt/Weinstr.), DB 2014, 6 = DStR 2014, 1434BFHUrt.14.5.2014XI R 13/11DB 2014, 6DStR 2014, 1434FG Neustadt/Weinstr.
Amtliche Leitsätze:
1. Eine (steuerfreie) Vermittlung des Verkaufs bzw. Erwerbs von Fondsanteilen setzt die Tätigkeit einer Mittelsperson voraus, die nicht den Platz einer Partei eines Vertrages über ein Finanzprodukt einnimmt und deren Tätigkeit sich von den typischen vertraglichen Leistungen unterscheidet, die von den Parteien solcher Verträge erbracht werden.
2. Eine solche Vermittlungstätigkeit kann unter anderem darin bestehen, der Vertragspartei die Gelegenheiten zum Abschluss eines solchen Vertrages nachzuweisen, mit der anderen Partei Kontakt aufzunehmen oder im Namen und für Rechnung des Kunden über die Einzelheiten der gegenseitigen Leistungen zu verhandeln.
3. Dagegen erbringt keine Vermittlungstätigkeit, wer als sog. „Distributor“ im Rahmen eines mehrstufigen Vertriebs von Fondsanteilen selbständige Abschlussvermittler anwirbt, schult und im Rahmen ihres Einsatzes unterstützt sowie die von den Abschlussvermittlern eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität prüft.