RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2012
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
SpruchG §§ 1, 3, 15; AktG §§ 327a ff.Unzulässigkeit des Spruchverfahrens wegen Unternehmensvertrag nach Eintragung eines gleichzeitigen Squeeze out
SpruchG§ 1
SpruchG§ 3
SpruchG§ 15
AktG§ 327a
OLG München, Beschl. v. 24.05.2012 – 31 Wx 553/11 (rechtskräftig; LG Nürnberg–Fürth), ZIP 2012, 1180OLG MünchenBeschl.24.5.201231 Wx 553/11rechtskräftigZIP 2012, 1180LG Nürnberg–Fürth
Leitsätze:
1. Nach Eintragung der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre ist ein Antrag auf Bestimmung des Ausgleichs und der Abfindung aus einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag unzulässig.
2. Die Verwerfung eines unzulässigen Antrags muss nicht bekannt gemacht werden.
3. Eindeutig unzulässige Anträge im Spruchverfahren können die Verpflichtung der Antragsteller nach sich ziehen, die Gerichtskosten zu tragen.