RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2012
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB § 280 Abs. 1; WpHG § 2 Abs. 3Aufklärungspflicht der Bank über Rückvergütungen bei der Veräußerung fremder Zertifikate auf Order des Kunden („Lehman“)
BGB§ 280
WpHG§ 2
ZBB 2012, 302
OLG Dresden, Urt. v. 03.04.2012 – 5 U 376/11 (LG Dresden), BB 2012, 1806 (LS)OLG DresdenUrt.3.4.20125 U 376/11BB 2012, 1806 (LS)LG Dresden
Leitsätze:
1. Veräußert eine Bank fremde Zertifikate zu einem über den Einkaufspreis liegenden Festpreis im Wege des Eigengeschäfts nach § 2 Abs. 3 Satz 2 WpHG, liegt keine aufklärungspflichtige Rückvergütung im Sinne der Kickback-Rechtsprechung des BGH vor. Erbringt sie hingegen Wertpapierdienstleistungen i. S. d. § 2 Abs. 3 Satz 1 WpHG, gehört es zu einer objektgerechten Anlageberatung, den Kunden darüber zu informieren, dass und in welcher Höhe sie finanzielle Zuwendungen von dem Emittenten erhält. Dies gilt auch bei einer Festpreisvereinbarung.
2. Eine kurzfristige Einbuchung bei der Bank qualifiziert den Veräußerungsvorgang nach nicht als Eigengeschäft i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 2 WpHG. Wartet die Bank zunächst die Order ihrer Kunden ab und besorgt sie anschließend die bestellten Wertpapiere beim Emittenten, liegt ein Dreiecksverhältnis im Sinne der Entscheidungen des BGH vom 27. 9. 2011 (XI ZR 178/10, ZIP 2011, 2246 und XI ZR 182/10, ZIP 2011, 2237 = NJW 2012, 66 = WM 2011, 2268) und damit eine Wertpapierdienstleistung i. S. d. § 2 Abs. 3 Satz 1 WpHG vor.
3. Bietet die Bank ein Anlageprodukt eines Emittenten an, der erkennbar zur selben Unternehmensgruppe gehört, entspricht diese Sachlage einem Eigengeschäft i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 2 WpHG.