RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2012
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3, § 129 Abs. 1Zur Gläubigerbenachteiligung durch Aufrechnung einer Bank gegen den Erlös aus der Veräußerung eines ihr zur Sicherheit übereigneten Warenlagers des Schuldners
InsO§ 96
InsO§ 129
BGH, Urt. v. 26.04.2012 – IX ZR 67/09 (OLG Köln), ZIP 2012, 1301 = DB 2012, 1429 = MDR 2012, 873 = WM 2012, 1200BGHUrt.26.4.2012IX ZR 67/09ZIP 2012, 1301DB 2012, 1429MDR 2012, 873WM 2012, 1200OLG Köln
Amtlicher Leitsatz:
Veräußert ein Schuldner mit Zustimmung seiner Bank ein in deren Sicherungseigentum stehendes Warenlager mit der treuhänderischen Vereinbarung, dass der Kaufpreis auf das bei dieser Bank im Soll geführte Kontokorrentkonto des Schuldners zu zahlen ist, so benachteiligt die Verrechnung der Gutschriften aus den Kaufpreisen mit Gegenforderungen der Bank die Gläubiger in Höhe des Wertes des aufgegebenen Sicherungseigentums nicht; der Wert des Sicherungsguts ist mit dem für den Warenbestand erzielten Kaufpreis zu bemessen, wenn dieser hinter dem Einkaufswert zurückbleibt.