RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2011
Rechtsprechung
V. Landgerichte
BGB §§ 675u, 812 Abs. 1 Satz 1Kein Bereicherungseinwand der Bank bei Rückgängigmachung einer nicht autorisierten Belastungsbuchung
BGB§ 675u
BGB§ 812
LG Hannover, Urt. v. 21.12.2010 – 18 O 166/10, ZIP 2011, 1406LG HannoverUrt.21.12.201018 O 166/10ZIP 2011, 1406
Leitsätze:
1. Bei einer ohne Autorisierung des Kontoinhabers durchgeführten Überweisung kann die Bank dem Anspruch des Kontoinhabers auf Rückgängigmachung der Belastungsbuchung aus § 675u Satz 2 BGB nicht entgegenhalten, dass er durch die Überweisung bereichert sei.
2. Nach dem Inkrafttreten des § 675u BGB ist ein ohne Autorisierung des Kontoinhabers durchgeführter Zahlungsvorgang generell – unabhängig von der bisherigen Kasuistik der Rechtsprechung zu den Anweisungsfällen – nicht mehr als bereicherungsrechtliche Leistung des Kontoinhabers an den Zahlungsempfänger anzusehen. Die Bank kann daher selbst von dem Zahlungsempfänger im Wege der Eingriffskondiktion die Rückzahlung verlangen.