RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2011
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
InsO § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 60 Abs. 1; BGB § 1246 Abs. 1, § 249 Abs. 1Haftung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Verweigerung der Zustimmung zu einer gewinnversprechenden freihändigen Veräußerung des Absonderungsguts
InsO§ 21
InsO§ 60
BGB§ 1246
BGB§ 249
BGH, Urt. v. 05.05.2011 – IX ZR 144/10 (OLG Stuttgart), ZIP 2011, 1419BGHUrt.5.5.2011IX ZR 144/10ZIP 2011, 1419OLG Stuttgart
Amtliche Leitsätze:
1. Ist bei einer freihändigen Veräußerung mit einem kaufmännischen Zurückbehaltungsrecht belasteter Ware ein höherer Erlös als bei einer Versteigerung zu erwarten, trifft den vorläufigen mitbestimmenden Insolvenzverwalter die Verpflichtung, gegenüber ZBB 2011, 292dem Absonderungsberechtigten dieser Art des Verkaufs zuzustimmen.
2. Wäre im Falle der Erteilung einer Zustimmung des nur mitbestimmenden vorläufigen Insolvenzverwalters und der Belehrung über das notwendige Einverständnis auch des Schuldners ein freihändiger Verkauf gescheitert, weil der Schuldner seine Zustimmung verweigert hätte, kann den vorläufigen Verwalter die Verpflichtung treffen, den Verkauf mit Hilfe einer bei dem Insolvenzgericht zu erwirkenden Einzelanordnung durchzusetzen, wenn es sich bei dem freihändigen Verkauf um eine besonders günstige, sich nach Verfahrenseröffnung voraussichtlich nicht mehr bietende Veräußerungsgelegenheit handelt.