ZBB 2010, 327

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2010 ZBB-Dokumentation 

Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts

Mit Datum vom 3. Mai 2010 hat das Bundesfinanzministerium einen Diskussionsentwurf vorgelegt, mit dem der öffentliche Anlegerschutz gestärkt und die Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte verbessert werden soll. Hierzu sieht der Entwurf eine Vielzahl von Maßnahmen vor. Sie reichen von Ausdehnungen der Vorschriften des Kreditwesengesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes auf den so genannten grauen Kapitalmarkt über verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Beratungsqualität und dem Verbot von ungedeckten Leerverkäufen bis hin zu Änderungen der Fristenregelungen bei Offenen Immobilienfonds. Seit Veröffentlichung des Entwurfes werden die einzelnen Bestandteile des Entwurfes in den Fachgremien und mit den konsultierten Verbänden diskutiert. Eine Einigung zum Verbot von ungedeckten Leerverkäufen wurde bereits erzielt, das nunmehr in einem gesonderten Gesetz geregelt sein wird. Das vom Bundestag am 2. Juli 2010 verabschiedete Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte (BR-Drucks. 397/10) hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 9. Juli 2010 angenommen (BR-Drucks. 397/10(B)). Das Gesetz trat am 27. 7. 2010 in Kraft (BGBl. 2010 I, 945). Die im Diskussionsentwurf enthaltenen Passagen zu Leerverkäufen sind damit ZBB 2010, 328hinfällig. Die geplanten Maßnahmen zur Stärkung des Anlegerschutzes sind innerhalb des Bundeskabinetts umstritten, so dass der für das 3. Quartal angekündigte Regierungsentwurf sicherlich noch Änderungen erfahren dürfte. Mit den im Entwurf aufgeführten Neuregelungen setzt sich Professor Dr. Rolf Sethe in ZBB 2010, 265 ff. (in diesem Heft) kritisch auseinander. Im Folgenden wird deshalb die Allgemeine Begründung, die sich auf den Punkt Anlegerschutz bezieht (A) sowie der Entwurfstext zu den verschiedenen Maßnahmen mit der – der jeweiligen Neuregelung zugeordneten – besonderen Begründung (B) abgedruckt. Nicht abgedruckt ist der Entwurfstext in Bezug auf Leerverkäufe und offene Immobilienfonds. Der gesamte Entwurfstext kann auf der Seite des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de – Stand: 4. 8. 2010) abgerufen werden.

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