RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2010
Rechtsprechung
V. Landgerichte
KapMuG § 4; WpHG §§ 37b, 37cMusterverfahren zu Schadensersatzansprüchen von Conergy–Aktionären wegen unterlassener Veröffentlichung bzw. Veröffentlichung unwahrer Insiderinformationen
KapMuG§ 4
WpHG§ 37b
WpHG§ 37c
LG Hamburg, Beschl. v. 02.06.2010 – 329 O 338/08, ZIP 2010, 1395LG HamburgBeschl.2.6.2010329 O 338/08ZIP 2010, 1395
Leitsätze:
1. Im Rahmen der Haftung einer AG nach § 37b, § 37c WpHG wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen bzw. wegen Veröffentlichung unwahrer Insiderinformationen ist der Nachweis der haftungsbegründenden Kausalität, also der konkreten Kausalität des Verstoßes gegen Publizitätsvorschriften für die Anlageentscheidung durch den Aktionär notwendig.
2. Die öffentliche Bekanntmachung des Erlasses des Vorlagebeschlusses und dessen Datum im Klageregister durch das Prozessgericht nach § 4 Abs. 3 KapMuG ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn lediglich das Prozessgericht selbst und aufgrund der in der Geschäftsverteilung vorgesehenen Sachzusammenhangsregelung allein die den Beschluss erlassende Kammer mit den betroffenen Klageverfahren befasst ist.