RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2010
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
AktG § 142Zur gerichtlichen Bestellung von Sonderprüfern
AktG§ 142
OLG München, Beschl. v. 25.03.2010 – 31 Wx 144/09 (rechtskräftig; LG München I), ZIP 2010, 1127 = WM 2010, 1035OLG MünchenBeschl.25.3.201031 Wx 144/09rechtskräftigZIP 2010, 1127WM 2010, 1035LG München I
Leitsätze:
1. Zu den Voraussetzungen der gerichtlichen Bestellung von Sonderprüfern. (Leitsatz des Gerichts)
2. Der Antrag auf die gerichtliche Bestellung von Sonderprüfern ist zurückzuweisen, wenn illoyale, grob eigennützige Rechtsausübung betrieben wird, so dass ein Missbrauch des Antragrechts vorliegt. Das kann der Fall sein, wenn der Antrag zweck- und folgenlos ist, weil selbst im Fall der Bestätigung aller Vorwürfe die Sonderprüfung keine Auswirkung auf die Gegenwart mehr hätte, oder wenn Aktionäre mit dem Antrag weder allgemeine Aktionärsinteressen noch berechtigte Interessen als Teilhaber des Unternehmens verfolgen, sondern ausschließlich private Belange durchzusetzen suchen. (Leitsatz der ZIP-Redaktion)