RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2010
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
GmbHG § 32a; InsO Art. 103dAnwendung der Eigenkapitalersatzregeln auch bei 15 %-Beteiligung und unternehmerischem Interesse
GmbHG§ 32a
InsOArt. 103d
BGH, Hinweisbeschl. v. 26.04.2010 – II ZR 60/09 (OLG Köln ZIP 2009, 808), ZIP 2010, 1443 = DB 2010, 1578BGHHinweisbeschl.26.4.2010II ZR 60/09ZIP 2010, 1443DB 2010, 1578OLG KölnZIP 2009, 808
Amtliche Leitsätze:
1. Eine mit Mitaktionären koordinierte, auf die Verhinderung der Insolvenz einer Aktiengesellschaft gerichtete Kapitalhilfe eines Aktionärs, der ein Aktienpaket im Umfang von 15 % hält, kann das für die Auslösung der Haftung nach den Eigenkapitalersatzregeln konstitutive unternehmerische Interesse des Darlehen gewährenden Aktionärs begründen.
2. Eine Ausnahme von den Grundsätzen des Eigenkapitalersatzrechts bei sog. kurzfristigen Überbrückungskrediten ist allenfalls dann gerechtfertigt, wenn aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft mit einer Rückzahlung nach längstens drei Wochen objektiv gerechnet werden kann.