RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2010
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
GmbHG a. F. § 16 Abs. 1, 3Zur Bestimmtheit eines Abtretungsvertrags über Teilgeschäftsanteil des Inhabers mehrerer Geschäftsanteile
GmbHG a. F.§ 16
BGH, Beschl. v. 19.04.2010 – II ZR 150/09 (OLG Frankfurt/M. ZIP 2009, 1521), ZIP 2010, 1446BGHBeschl.19.4.2010II ZR 150/09ZIP 2010, 1446OLG Frankfurt/M.ZIP 2009, 1521
Amtliche Leitsätze:
1. Ist der veräußernde Gesellschafter einer GmbH bei der Abtretung eines Teilgeschäftsanteils Inhaber mehrerer Geschäftsanteile, deren Wert jeweils den Wert des abgetretenen Teils übersteigt, muss der Abtretungsvertrag, um das Verfügungsobjekt hinreichend bestimmt zu bezeichnen und wirksam zu sein, den Geschäftsanteil benennen, aus dem der neue Geschäftsanteil gebildet werden soll.
2. Kann die Anmeldung gem. § 16 Abs. 1 GmbHG a. F. nicht auf einen bestimmten Geschäftsanteil bezogen werden, weil schon die Abtretung (mit der Folge ihrer Unwirksamkeit) keinen bestimmten Geschäftsanteil zum Gegenstand hat, ist auch die Anmeldung unwirksam.