ZBB 2009, 316

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2009 Rechtsprechung III. Andere Bundesgerichte EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 3, § 52 Abs. 16 Sätze 7 und 8Teilwertabschreibung von Fremdwährungsverbindlichkeiten EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002§ 6 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002§ 6 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002§ 6 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002§ 52 ZBB 2009, 317 BFH, Urt. v. 23.04.2009 – IV R 62/06 (FG Bremen), BB 2009, 1467 = DStR 2009, 1256BFHUrt.23.4.2009IV R 62/06BB 2009, 1467DStR 2009, 1256FG Bremen

Leitsätze:

1. Ob bei Fremdwährungsverbindlichkeiten eine Veränderung des Währungskurses zum Bilanzstichtag eine voraussichtlich dauerhafte Teilwerterhöhung ist, hängt maßgeblich von der Laufzeit der Verbindlichkeit ab.
2. Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten, die eine Restlaufzeit von ca. zehn Jahren haben, begründet ein Kursanstieg der Fremdwährung grundsätzlich keine voraussichtlich dauernde Teilwerterhöhung. In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass sich Währungsschwankungen in der Regel ausgleichen.
3. Eine Rücklage nach § 52 Abs. 16 Satz 8 EStG darf nicht dafür gebildet werden, dass im Jahr 1999 eine nur vorübergehende Teilwerterhöhung einer Verbindlichkeit aufgrund der Neufassung des § 6 Abs. 1 EStG nicht mehr zu einer –gewinnmindernden– Höherbewertung berechtigt.

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