RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
KWG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, §§ 32, 37 Abs. 1Kein nachträglicher Wegfall unerlaubter Einlagengeschäfte durch „Vertragsaufhebungen“ ohne 100 %ige Einlagenrückzahlung an die Kapitalanleger
KWG§ 1
KWG§ 32
KWG§ 37
VG Frankfurt/M., Beschl. v. 18.09.2006 – 1 G 2815/06 (rechtskräftig), ZIP 2007, 1203VG Frankfurt/M.Beschl.18.9.20061 G 2815/06rechtskräftigZIP 2007, 1203
Leitsätze:
1. Gewichtige Indizien für das Betreiben des Einlagengeschäfts i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG sind:
- die Entgegennahme von Geldern von einer Vielzahl von Geldgebern aufgrund typisierter Verträge zur unregelmäßigen Verwahrung, als Darlehen oder in ähnlicher Weise, also mit einer unbedingten Rückzahlungsverpflichtung;
- die Annahme ohne bankübliche Sicherung;
- die laufende Annahme von Geldern;
- die Annahme von Nichtkreditinstituten;
- die Annahme von Mitteln in der Absicht, sie für eigene Zwecke zu nutzen, insbesondere zur Finanzierung des auf Gewinnerzielung gerichteten Aktivgeschäfts.
2. Am Betreiben eines Einlagengeschäfts ändert auch eine relativ geringe Anzahl der Anleger nichts.
3. Aufgenommene Bankgeschäfte werden i. S. d. § 37 KWG so lange „betrieben“, bis sie vollständig angewickelt sind. Das Betreiben endet erst mit dem restlosen Auskehren aller Einlagen.
4. „Vertragsaufhebungen“, nach denen die Kapitalanleger keine 100 %ige Einlagenrückzahlung erhalten, können ein zunächst betriebenes Einlagengeschäft nicht rückwirkend revidieren.