RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
AktG § 124 Abs. 2 Satz 2, § 243 Abs. 1 und 2, § 311; BGB §§ 134, 139; KWG § 32 Abs. 1 Satz 1; UmwG § 14 Abs. 1, § 17 Abs. 2, § 143Zur Nichtigkeit von Verträgen, die auf die Ausgliederung eines Kreditportfolios nach §§ 123, 125 UmwG gerichtet sind, wegen Verstoßes gegen das Bankgeheimnis und Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes
AktG§ 124
AktG§ 243
AktG§ 311
BGB§ 134
BGB§ 139
KWG§ 32
UmwG§ 14
UmwG§ 17
UmwG§ 143
LG München I, Urt. v. 29.03.2007 – 5 HK O 11176/06, WM 2007, 1276LG München IUrt.29.3.20075 HK O 11176/06WM 2007, 1276
Leitsätze:
1. Eine Niederlegung des Amtes des Versammlungsleiters ist jederzeit möglich, wobei es hierzu eines wichtigen Grundes nicht bedarf. Das Fehlen eines solchen Grundes hat nur Auswirkungen im Hinblick auf die Pflichtwidrigkeit des Verhaltens, lässt aber die Wirksamkeit der Amtsniederlegung unberührt.
2. Ein Nachschieben von Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründen außerhalb der Monatsfrist des § 14 Abs. 1 UmwG ist nur dann zulässig, wenn bereits in der Klageschrift ein Sachvortrag zu diesem Komplex im Kern angelegt ist.
3. Die Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit eines Rahmenvertrags und eines Ausgliederungs- und Übernahmevertrags lässt sich nicht mit einer Verletzung des Bankgeheimnisses und Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes begründen.