RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB §§ 488, 138Anwendbarkeit der Grundsätze der Sittenwidrigkeit von Angehörigenbürgschaften wegen krasser finanzieller Überforderung auch auf Darlehensverträge privater Kreditgeber
BGB§ 488
BGB§ 138
OLG Brandenburg, Beschl. v. 02.04.2007 – 3 W 37/06 (rechtskräftig), WM 2007, 1021OLG BrandenburgBeschl.2.4.20073 W 37/06rechtskräftigWM 2007, 1021
Leitsätze:
1. Es lässt sich nicht feststellen, dass die Grundsätze der Sittenwidrigkeit einer Angehörigenbürgschaft/Haftungsübernahme wegen krasser finanzieller Überforderung höchstrichterlich beschränkt wären auf die Sicherung von Darlehensansprüchen gewerblicher Kreditgeber.
2. Die Personalsicherung von Darlehensforderungen eines privaten Darlehensgebers aufgrund eines erheblich belastenden Darlehensvertrages mit einem Gewerbetreibenden, der über keine banküblichen Kreditmöglichkeiten mehr verfügt, durch dessen nahe Angehörigen erscheint keineswegs atypisch.
3. Es spricht vieles dafür, die Grundsätze der Sittenwidrigkeit einer Angehörigenbürgschaft/Haftungsübernahme wegen krasser finanzieller Überforderung auf jeden entgeltlichen Kreditvertrag anzuwenden, unabhängig von der Rechtsform des Kreditgebers.
4. Zur Sittenwidrigkeit eines Gelegenheitsdarlehens eines privaten Kreditgebers.