RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
InsO §§ 50, 51, 55, 170Zum Widerruf der Einziehungsbefugnis des Zedenten bei Globalzession
InsO§ 50
InsO§ 51
InsO§ 55
InsO§ 170
OLG Frankfurt/M., Urt. v. 06.12.2006 – 23 U 149/05, WM 2007, 1178OLG Frankfurt/M.Urt.6.12.200623 U 149/05WM 2007, 1178
Leitsatz:
Für den Fortfall der zugunsten der Schuldnerin aufgrund einer Globalzession bestehenden Einziehungsermächtigung ist zu verlangen, dass der Sicherungszessionar von seinem Recht zum Widerruf Gebrauch macht. Ohne einen Widerruf verliert der Zedent die ihm eingeräumte Befugnis, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, nicht ohne Weiteres, wenn er in eine finanzielle Krise gerät, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt wird und die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet wird. Erst mit Eröffnung des Verfahrens entfällt die Einziehungsermächtigung von selbst.