RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
VerbrKrG § 9 Abs. 1 Satz 1, 2, § 9 Abs. 3 a. F.Keine Einbeziehung des mit einem weiteren Kreditinstitut geschlossenen Realkreditvertrags in verbundenes Geschäft
VerbrKrG§ 9
VerbrKrG a. F.§ 9
BGH, Urt. v. 19.06.2007 – XI ZR 142/05 (OLG Braunschweig), ZIP 2007, 1452BGHUrt.19.6.2007XI ZR 142/05ZIP 2007, 1452OLG Braunschweig
Amtliche Leitsätze:
1. Voraussetzung für eine unwiderlegliche Vermutung für eine wirtschaftliche Einheit von Kreditvertrag und finanziertem Geschäft i. S. d. § 9 Abs. 1 Satz 2 VerbrKrG ist, dass der kreditgebenden Bank das Zusammenwirken des für sie tätigen Vermittlers mit dem Verkäufer positiv bekannt ist.
2. Bilden ein Darlehensvertrag und das finanzierte Anlagegeschäft eine wirtschaftliche Einheit, so kann in dieses verbundene Geschäft i. S. d. § 9 VerbrKrG ein mit einem anderen Kreditinstitut geschlossener, ebenfalls der Finanzierung des Anlagegeschäfts dienender Realkreditvertrag nicht einbezogen werden. ZBB 2007, 308Eine Anwendung des § 9 Abs. 3 VerbrKrG auch auf den Realkredit scheidet aus.