RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
BGB § 1147; ZPO § 867 Abs. 1Verpflichtung eines Grundstückserwerbers zur Duldung der Zwangsvollstreckung, wenn der durch Vormerkung gesicherte künftige Erwerbsanspruch bei Eigentumsübertragung noch nicht enstanden war
BGB§ 1147
ZPO§ 867
BGH, Urt. v. 26.04.2007 – IX ZR 139/06 (OLG München), WM 2007, 1137BGHUrt.26.4.2007IX ZR 139/06WM 2007, 1137OLG München
Amtlicher Leitsatz:
Übertragen geschiedene Eheleute das ihnen bisher in Gütergemeinschaft gehörende Hausgrundstück auf den Ehemann zu Alleineigentum und vereinbaren sie hierbei, dass im Falle der Anordnung der Zwangsversteigerung das Eigentum an die gemeinsamen Kinder weiter zu übertragen ist, diese einen Anspruch hierauf jedoch erst nach Ableben der Mutter erwerben sollen, so steht eine zur Sicherung dieses künftigen Anspruchs eingetragene Vormerkung dem Anspruch eines Gläubigers des Vaters auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer später eingetragenen Zwangshypothek nicht entgegen, wenn die Mutter bei Entstehung des Duldungsanspruchs noch lebte.