RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
GmbHG § 19 Abs. 2, 5, § 55Keine verdeckte Sacheinlage der Konzerngesellschaft bei absprachegemäßer Verwendung der an Tochter-GmbH geleisteten Bareinlage zum Erwerb einer Schwester-Gesellschaft
GmbHG§ 19
GmbHG§ 55
BGH, Urt. v. 12.02.2007 – II ZR 272/05 (OLG München), ZIP 2007, 528 = BB 2007, 625 = DB 2007, 620 = WM 2007, 603 = EWiR 2007, 331 (Rohde)BGHUrt.12.2.2007II ZR 272/05ZIP 2007, 528BB 2007, 625DB 2007, 620WM 2007, 603EWiR 2007, 331 (Rohde)OLG München
Amtliche Leitsätze:
1. Der Tatbestand einer verdeckten Sacheinlage bei der Barkapitalerhöhung einer GmbH setzt einen unmittelbaren oder mittelbaren Einlagenrückfluss an den Inferenten als Vergütung für eine von ihm erbrachte oder absprachegemäß zu erbringende Leistung voraus. Sonstige Absprachen zwischen dem Inferenten und der Gesellschaft über die Verwendung der Einlagemittel sind unter dem Gesichtspunkt der Kapitalaufbringung unschädlich.
2. Eine verdeckte Sacheinlage liegt nicht schon dann vor, wenn die von einer Konzerngesellschaft auf das erhöhte Kapital ihrer Tochter-GmbH geleistete Bareinlage absprachegemäß zum Erwerb des Unternehmens einer Schwester-Gesellschaft verwendet wird, an welcher die Inferentin weder unmittelbar noch mittelbar beteiligt ist.