ZBB 2007, 288
Leitsätze des Gerichts:
1. Der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz gebietet, dass die die Verteilung der Aktienskontren bestimmenden Kriterien und deren Gewichtung eindeutig aus der Börsenordnung hervorgehen.
2. Zuständig für die Ausfertigung der Börsenordnung ist die Geschäftsführung der Börse.
3. Die Bekanntmachung der Börsenordnung durch Aushang im Börsensaal genügt rechtsstaatlichen Anforderungen.
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