ZBB 2006, 324
Regierungsentwurf eines Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
Die EU-Transparenzrichtlinie sieht Pflichten zur Finanzberichterstattung, zur Mitteilung und Veröffentlichung von Veränderungen des Stimmrechtsanteils, zur Lieferung von notwendigen Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren und zur Veröffentlichung und Speicherung wichtiger Kapitalmarktinformationen vor. Sie ist bis zum 20. Januar 2007 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Hierzu hat die Bundesregierung mit Datum vom 28. Juni einen Entwurf vorgelegt, der vor allem Änderungen im Wertpapierhandelsgesetz (Artikel 1), aber auch in zahlreichen weiteren Vorschriften vorsieht, die Fragen der Kapitalmarktinformation regeln. Im Folgenden ist die allgemeine Begründung zum Entwurf abgedruckt.
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