RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
V. Amtsgerichte
ZPO § 708 Nr. 11, § 711Anscheinsbeweis bei Verfügung durch Kreditkarte
ZPO§ 708
ZPO§ 711
AG Frankfurt/M., Urt. v. 13.04.2006 – 32 C 3051/05 (rechtskräftig), BKR 2006, 297AG Frankfurt/M.Urt.13.4.200632 C 3051/05rechtskräftigBKR 2006, 297
Leitsätze:
1. Kommt eine Kreditkarte dem Karteninhaber auch nicht zeitweise abhanden und bleiben Abhebungen am Geldautomaten vor und nach den im Prozess streitigen Abhebungen unbeanstandet, spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der Karteninhaber auch die streitigen Karteneinsätze getätigt hat.
2. Eine Beweiserhebung über Behauptungen des Karteninhabers zu von den Standorten der Geldautomaten abweichenden Aufenthaltsorten des Karteninhabers kann unterbleiben, da selbst bei Bestätigung dieser Angaben durch Zeugen der Anscheinsbeweis mangels konkretem abweichenden Kausalverlauf nicht erschüttert werden kann.