RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
IV. Landgerichte
GmbHG § 64 Abs. 2; InsO § 80Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen an einen Firmenbestatter nach Insolvenzantrag
GmbHG§ 64
InsO§ 80
LG Berlin, Urt. v. 06.03.2006 – 14 O 448/05, ZIP 2006, 865 = DB 2006, 1313LG BerlinUrt.6.3.200614 O 448/05ZIP 2006, 865DB 2006, 1313
Leitsätze:
1. Erbringt der Geschäftsführer einer GmbH nach Stellung eines Insolvenzantrags Zahlungen aus dem Vermögen der Gesellschaft an einen Firmenbestatter, so ist er gemäß § 64 Abs. 2 GmbHG zum Ersatz verpflichtet.
2. Die Haftung des Geschäftsführers entfällt nicht durch eine Vereinbarung mit dem Firmenbestatter, der zufolge dieser die empfangenen Gelder treuhänderisch für die GmbH verwahren ZBB 2006, 318soll. Dies gilt jedenfalls, wenn es sich nicht um die Vereinbarung einer „unechten“ Treuhand handelt.