ZBB 2006, 317

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2006 Rechtsprechung IV. Landgerichte BGB §§ 133, 157, 364, 812Zur Tilgung von Darlehen aus Lebensversicherungsleistungen BGB§ 133 BGB§ 157 BGB§ 364 BGB§ 812 LG Oldenburg, Urt. v. 15.02.2006 – 9 O 3868/05, WM 2006, 1250LG OldenburgUrt.15.2.20069 O 3868/05WM 2006, 1250

Leitsätze:

1. § 364 Abs. 2 BGB enthält die allgemeine Auslegungsregel, wonach der Schuldner, der zum Zwecke der Befriedigung eines Gläubigers diesem lediglich eine Forderung gegen einen Dritten verschafft, im Zweifel nicht eine Leistung an Erfüllungs statt erbringt, sondern nur eine Leistung erfüllungshalber.
2. Diese Auslegungsregel entspricht auch dem Grundsatz, dass ein Gläubiger im Zweifel auf wesentliche Rechte, wie das Nachforderungsrecht des Kreditgebers im Falle der Unterdeckung durch eine Lebensversicherungsleistung, nicht verzichtet.

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