RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
IV. Landgerichte
BGB § 2216 Abs. 1, § 2219Zur Frage der Schadensersatzverpflichtung eines Testamentsvollstreckers für unterlassene Kapitalumschichtungen im vererbten Depot
BGB§ 2216
BGB§ 2219
LG München I, Urt. v. 13.01.2006 – 3 O 6959/05, WM 2006, 1073LG München IUrt.13.1.20063 O 6959/05WM 2006, 1073
Leitsätze:
1. Die Stellung eines Testamentsvollstreckers ist mit der Stellung eines professionellen Vermögensverwalters und der Funktion einer Versicherung nicht vergleichbar.
2. Die Grundsätze der Verordnung über die Anlage gebundenen Vermögens von Versicherungen können nicht auf die Testamentsvollstreckung übertragen werden.
3. Die Entscheidung des Testamentsvollstreckers, den vererbten Aktienbestand weitestgehend zu behalten und nicht nach – teilweisem – Verkauf Rücklagen in Sparbüchern oder Festgeldern für die zu erwartende Erbschaftsteuer zu bilden, bewegt sich innerhalb des einem Testamentsvollstrecker einzuräumenden Ermessens.