RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
GmbHG §§ 32a, 32bSchuldbeitritt des Gesellschafters als Eigenkapitalersatz
GmbHG§ 32a
GmbHG§ 32b
OLG München, Urt. v. 22.03.2006 – 7 U 5152/05, ZIP 2006, 1350 (LS); DB 2006, 1420OLG MünchenUrt.22.3.20067 U 5152/05ZIP 2006, 1350 (LS); DB 2006, 1420
Leitsätze:
1. Die Besicherung eines Kredits der GmbH mittels Schuldbeitritts des Gesellschafters erhält jedenfalls dann eigenkapitalersetzenden Charakter, wenn der Gesellschafter seine Sicherheit in Kenntnis der eingetretenen Krise der Gesellschaft stehen lässt.
2. Für die Frage des „Stehenlassens“ einer Sicherheit ist auf das Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter abzustellen. Insofern kann der Gesellschafter bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Gesellschaft das der Sicherheit zugrunde liegende Schuldverhältnis (wie z. B. Auftrag) außerordentlich kündigen und Freistellung von der Gesellschaft verlangen (Rechtsgedanke des § 775 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
3. Lässt der Gesellschafter seinen Schuldbeitritt in der Krise der Gesellschaft stehen, so hat er nach § 32b GmbHG der Gesellschaft denjenigen Betrag zu erstatten, um den das Darlehen von der Gesellschaft im letzten Jahr vor der Insolvenzantragstellung zurückgeführt und der Gesellschafter von seiner Mithaftung befreit worden ist.