RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
BGB §§ 154, 492; VerbrKrG § 4 Abs. 1Zustandekommen eines zunächst lückenhaften Verbraucherkreditvertrages erst mit Festlegung von Zinssatz und Zinsbindungszeitraum
BGB§ 154
BGB§ 492
VerbrKrG§ 4
OLG Karlsruhe, Urt. v. 21.03.2006 – 17 U 106/05, ZIP 2006, 1289OLG KarlsruheUrt.21.3.200617 U 106/05ZIP 2006, 1289
Leitsätze:
1. Die Frage des Zustandekommens eines Darlehensvertrags regelt sich nicht nach dem Verbraucherkreditgesetz. Sie ist von der Frage eines Formverstoßes der vertraglichen Vereinbarung im Hinblick auf § 4 Abs. 1 VerbrKrG (jetzt § 492 Abs. 1 BGB) zu trennen.
2. Eine mit Darlehensvertrag überschriebene Vereinbarung, aus welcher ausdrücklich hervorgeht, dass Zinssatz und anfänglicher Zinsbindungszeitraum noch vereinbart werden sollen (wovon auch die weiteren Pflichtangaben nach § 4 VerbrKrG abhängen), stellt noch keinen verbindlichen Darlehensvertrag dar, der von den Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge (§§ 491 ff BGB) bereits erfasst wäre. Vielmehr ist diese dahin auszulegen (§§ 133, 157 BGB), dass die Vertragsparteien sich einen Vertragsabschluss bis zur schriftlichen Festlegung der noch offenen Punkte vorbehalten.