RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
BGB § 364Zur Tilgung von Darlehen aus Lebensversicherungsleistungen
BGB§ 364
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 09.02.2006 – 9 U 154/05, WM 2006, 1247OLG KarlsruheBeschl.9.2.20069 U 154/05WM 2006, 1247
Leitsätze:
1. Nur bei einer klaren und eindeutigen Bestimmung im Kreditvertrag dahin, dass mit der Zahlung der Lebensversicherungssumme die gesamte Darlehensschuld, und zwar auch im Erlebensfall, unabhängig von der Höhe der zur Auszahlung kommenden Versicherungssumme an Erfüllungs statt getilgt werden soll, kann auch von einer Leistung an Erfüllungs statt ausgegangen werden.
2. Ohne eine solche Bestimmung ist nach der Auslegungsregel des § 364 Abs. 2 BGB im Zweifel davon auszugehen, dass die Zahlung aus einer endfälligen Lebensversicherung nur als eine Leistung erfüllungshalber anzurechnen ist.