ZBB 2006, 313

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2006 Rechtsprechung III. Oberlandesgerichte BGB § 364Zur Tilgung von Darlehen aus Lebensversicherungsleistungen BGB§ 364 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 09.02.2006 – 9 U 154/05, WM 2006, 1247OLG KarlsruheBeschl.9.2.20069 U 154/05WM 2006, 1247

Leitsätze:

1. Nur bei einer klaren und eindeutigen Bestimmung im Kreditvertrag dahin, dass mit der Zahlung der Lebensversicherungssumme die gesamte Darlehensschuld, und zwar auch im Erlebensfall, unabhängig von der Höhe der zur Auszahlung kommenden Versicherungssumme an Erfüllungs statt getilgt werden soll, kann auch von einer Leistung an Erfüllungs statt ausgegangen werden.
2. Ohne eine solche Bestimmung ist nach der Auslegungsregel des § 364 Abs. 2 BGB im Zweifel davon auszugehen, dass die Zahlung aus einer endfälligen Lebensversicherung nur als eine Leistung erfüllungshalber anzurechnen ist.

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