RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
BGB §§ 675, 280, 705Ausreichende allgemeine Aufklärung über Haftungsrisiken und mögliche Nachschusspflicht bei Anlage in geschlossenen Immobilienfonds bei allgemein erwartetem lokalen Bauboom
BGB§ 675
BGB§ 280
BGB§ 705
OLG München, Urt. v. 11.01.2006 – 7 U 3183/05, ZfIR 2006, 419OLG MünchenUrt.11.1.20067 U 3183/05ZfIR 2006, 419
Leitsätze:
1. Je geringer das Risiko einer Kapitalanlage in Form eines geschlossenen Immobilienfonds zum Zeitpunkt der Anlageentscheidung zu bewerten war, desto geringere Anforderungen sind an die Risikoaufklärung durch den Anlagevermittler zu stellen.
2. Eine allgemeine Aufklärung über Haftungsrisiken und die Möglichkeit einer Nachschusspflicht kann ausreichend sein, wenn die Verwirklichung des Risikos nach damaliger Einschätzung allgemein als unwahrscheinlich angesehen wurde.