RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
BGB §§ 276, 823, 826Zu Fragen des Schadensersatzanspruchs eines Anlegers im Zusammenhang mit der Vermittlung und dem Erwerb von Anteilen an Immobilien- und Investmentfonds
BGB§ 276
BGB§ 823
BGB§ 826
OLG Stuttgart, Urt. v. 15.12.2005 – 13 U 10/05, WM 2006, 1100OLG StuttgartUrt.15.12.200513 U 10/05WM 2006, 1100
Leitsätze:
1. Zu den Anforderungen an Verkaufsprospekte von Fondsbeteiligungen.
2. Zur Frage der Beweislast hinsichtlich der Übergabe der Verkaufsprospekte.
3. Grundsätzlich genügt sowohl der Anlageberater als auch der Anlagevermittler seinen Aufklärungspflichten bereits dadurch, dass er dem Anleger den Emissionsprospekt übergibt, in dem die Risiken dargestellt sind, die mit einer Beteiligung verbunden sind. Ein Aufklärungsmangel kommt in diesem Fall nur dann in Betracht, wenn der Anlageberater bzw. Anlagevermittler die Risiken verharmlost hat.
4. Ein Beratungsverschulden liegt nicht vor, wenn lediglich kritische Pressestimmen in Branchendiensten nicht weitergegeben werden.