RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
InsO § 134Zur Schenkungsanfechtung bei Besicherung einer fremden Schuld durch den Insolvenzschuldner
InsO§ 134
BGH, Urt. v. 01.06.2006 – IX ZR 159/04 (OLG München), ZIP 2006, 1362 = WM 2006, 1396BGHUrt.1.6.2006IX ZR 159/04ZIP 2006, 1362WM 2006, 1396OLG München
Amtliche Leitsätze:
1. Der Gläubiger, der für den Fall der nachträglichen Besicherung seine Darlehensrückzahlungsforderung stehen lässt, erbringt damit kein Vermögensopfer, wenn die Forderung im Zeitpunkt der Besicherung nicht mehr durchsetzbar war. Ob andernfalls die Besicherung eine unentgeltliche Leistung im Sinne des Anfechtungsrechts gewesen wäre, bleibt offen.
2. Die Besicherung einer fremden Forderung ist nicht deswegen entgeltlich, weil der Sicherungsgeber mit der Gewährung der Sicherheit ein eigenes wirtschaftliches Interesse verfolgt.