RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
BGB a. F. §§ 611, 634, 635Ein die Wahrnehmung aller steuerlichen Interessen umfassender Steuerberatervertrag ist regelmäßig ein Dienstvertrag - Fehlerhafte Erstellung des Jahresabschlusses - kein Nachbesserungsrecht des Steuerberaters nach Beendigung des Vertrags
BGB a. F.§ 611
BGB a. F.§ 634
BGB a. F.§ 635
BGH, Urt. v. 11.05.2006 – IX ZR 63/05 (OLG Karlsruhe), DB 2006, 1422BGHUrt.11.5.2006IX ZR 63/05DB 2006, 1422OLG Karlsruhe
Amtliche Leitsätze:
1. Ein mit einem Steuerberater geschlossener Vertrag, der auch eine Beratung in Steuerangelegenheiten zum Gegenstand hat, ist in jedem Fall ein Dienstvertrag.
2. Der Steuerberater hat jedenfalls dann kein Nachbesserungsrecht hinsichtlich einer Einzelleistung mit werkvertraglichem Charakter, wenn sein Auftraggeber das Mandat bereits beendet hatte und der Fehler erst von einem neu beauftragten Steuerberater entdeckt worden ist.