RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 1; VerbrKrG § 6 Abs. 2 Satz 4Tatrichterliche Verneinung der Kausalität zwischen Haustürsituation und Darlehensabschluss mangels Widerrufs der finanzierten Fondsbeteiligung revisionsfest
HWiG§ 1
VerbrKrG§ 6
BGH, Urt. v. 09.05.2006 – XI ZR 119/05 (KG), ZIP 2006, 1238 = BB 2006, 1409 = WM 2006, 1243BGHUrt.9.5.2006XI ZR 119/05ZIP 2006, 1238BB 2006, 1409WM 2006, 1243KG
Amtliche Leitsätze:
1. Verneint das Berufungsgericht einen Kausalzusammenhang zwischen Haustürsituation und Abschluss des Darlehensvertrages neben dem zwischenzeitlichen Zeitablauf vor allem deshalb, weil der Verbraucher sein Widerrufsrecht hinsichtlich der mit der Kreditaufnahme verbundenen Fondsbeteiligung nicht ausgeübt habe, so ist diese im Revisionsverfahren nur beschränkt überprüfbare tatrichterliche Würdigung nicht zu beanstanden.
2. § 6 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG gewährt dem Darlehensnehmer keinen Anspruch auf Neuberechnung der geleisteten Teilzahlungen unter Aufschlüsselung der jeweiligen Zins- und Tilgungsanteile, sondern verpflichtet die Bank nur zur Neuberechnung der Höhe der Teilzahlungen unter Berücksichtigung der auf 4 % p. a. herabgeminderten Zinsen.