RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
GesO § 8 Abs. 1 Satz 2, § 9 Abs. 1, § 12; InsO §§ 60, 103, 49Zur Haftung des Insolvenzverwalters für einen Wertverlust des mit einem Absonderungsrecht belasteten Gegenstandes durch vermeidbaren Rechtsmangel
GesO§ 8
GesO§ 9
GesO§ 12
InsO§ 60
InsO§ 103
InsO§ 49
BGH, Urt. v. 09.03.2006 – IX ZR 55/04 (KG), ZIP 2006, 859 = NJW-RR 2006, 990 = WM 2006, 918BGHUrt.9.3.2006IX ZR 55/04ZIP 2006, 859NJW-RR 2006, 990WM 2006, 918KG
Leitsätze:
1. Der Insolvenzverwalter ist dem Absonderungsberechtigten gegenüber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der mit dem Recht belastete Gegenstand nicht einen Wertverlust durch einen vermeidbaren Rechtsmangel erleidet. (Amtlicher Leitsatz)
2. Eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte Sicherungszession eines Anspruchs des Schuldners aus einem bei Insolvenzeröffnung beiderseits noch nicht vollständig erfüllten Vertrag verliert grundsätzlich mit der Erfüllungswahl des Insolvenzverwalters ihre Wirkung. (Leitsatz der Redaktion)