RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
VermG §§ 18, 34 (i. d. F. bis 21. 7. 1992); UmstG § 16; AFRG § 3Zum Währungsstatut für eine in Renten-, Reichs- oder Goldmark eingetragene, an einem in der ehemaligen SBZ belegenen Grundstück bestellte, in DDR-Volkseigentum überführte und später nach § 18 VermG wieder eingetragene Hypothek
VermG§ 18
VermG (i. d. F. bis 21. 7. 1992)§ 34
UmstG§ 16
AFRG§ 3
BGH, Urt. v. 22.03.2006 – IV ZR 6/04 (KG), WM 2006, 1237BGHUrt.22.3.2006IV ZR 6/04WM 2006, 1237KG
Amtlicher Leitsatz:
Die Tatbestandswirkung eines Restitutionsbescheids umfasst nicht nur die Eigentumslage nach Rückübertragung eines Grundstücks, sondern auch die Gläubigerstellung der nach § 18 VermG (in der bis 21. Juli 1992 geltenden Fassung) wieder eingetragenen Grundpfandrechte.
Das Währungsstatut für eine in Renten-, Reichs- oder Goldmark eingetragene, an einem in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) belegenen Grundstück bestellte, in DDR-Volkseigentum überführte und später nach § 18 VermG (in der bis 21. Juli 1992 geltenden Fassung) wieder eingetragene Hypothek bestimmt sich auch dann nach dem Recht der SBZ, wenn die Darlehensforderung wegen des Sitzes des Schuldners in der Bundesrepublik Deutschland von der enteignenden Maßnahme nicht erfasst wurde.