RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
InsO §§ 91, 106 Abs. 1; BGB § 1179a Abs. 1 Satz 3, § 1192 Abs. 1Insolvenzfestigkeit des gesetzlichen Löschungsanspruchs eines nachrangigen Grundschuldgläubigers erst mit Zusammenfallen von Grundstückseigentum und vorrangiger Sicherungsgrundschuld
InsO§ 91
InsO§ 106
BGB§ 1179a
BGB§ 1192
BGH, Urt. v. 09.03.2006 – IX ZR 11/05 (OLG Köln), ZIP 2006, 1141 = WM 2006, 869BGHUrt.9.3.2006IX ZR 11/05ZIP 2006, 1141WM 2006, 869OLG Köln
Amtliche Leitsätze:
1. Die allgemein für die Vormerkungsfähigkeit künftiger Ansprüche erforderlichen Voraussetzungen gelten auch für den gesetzlichen Vormerkungsschutz des nachrangigen Grundschuldgläubigers.
2. Der gesetzliche Löschungsanspruch des nachrangigen Grundschuldgläubigers ist nicht insolvenzfest, wenn die vorrangige Sicherungsgrundschuld zwar zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr valutiert ist, das Eigentum an dem Grundstück und die Grundschuld jedoch zu diesem Zeitpunkt noch nicht zusammengefallen sind.