RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
VermG § 3 Abs. 3, § 16 Abs. 5, Abs. 10 Satz 3Keine Vergewisserungspflicht des Verfügungsberechtigten hinsichtlich etwaiger Anmeldungen von vermögensrechtlichen Ansprüchen bei Belastung des Grundstücks mit Grundpfandrechten
VermG§ 3
VermG§ 16
BGH, Urt. v. 16.12.2005 – V ZR 195/04 (OLG Naumburg), NJW-RR 2006, 733 = ZfIR 2006, 383 (LS)BGHUrt.16.12.2005V ZR 195/04NJW-RR 2006, 733ZfIR 2006, 383 (LS)OLG Naumburg
Amtliche Leitsätze:
1. Der Verfügungsberechtigte darf das Grundstück zur Finanzierung von außergewöhnlichen Instandsetzungen mit Grundpfandrechten belasten. Dazu braucht er sich nicht zu vergewissern, ob Anmeldungen vermögensrechtlicher Ansprüche vorliegen.
2. Eine der Kreditaufnahme entsprechende Baumaßnahme an dem Grundstück ist i. S. v. § 16 Abs. 5 Satz 4 VermG nicht durchgeführt, wenn die Mittel des aufgenommenen Kredits dem Grundstück nicht oder nur zu einem vernachlässigenswerten Teil zugute gekommen sind. Darauf, ob sich die Maßnahmen im Wert des Grundstücks niedergeschlagen haben, kommt es nicht an.
3. Eine Tilgung nach § 16 Abs. 5 Satz 2 VermG liegt auch vor, wenn das ursprüngliche Darlehen im Rahmen einer Umschuldung reduziert wird.