RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
RBerG Art. 1 § 1; BGB §§ 171 ffKeine Vermutung der Kenntnis eines Bankmitarbeiters über Nichtigkeit einer Geschäftsbesorgungsvollmacht
RBerGArt. 1 § 1
BGB§ 171
BGH, Urt. v. 27.09.2005 – XI ZR 116/04 (OLG Celle), EWiR 2006, 379 (Aigner)BGHUrt.27.9.2005XI ZR 116/04EWiR 2006, 379 (Aigner)OLG Celle
Leitsätze:
1. Auch wenn eine umfassende Geschäftsbesorgungsvollmacht gegen Art. 1 § 1 RBerG verstößt und somit nichtig ist, kann sich der Vertragspartner auf §§ 171, 172 BGB berufen, sofern er den Mangel der Vertretungsmacht selbst nicht kann-ZBB 2006, 307te und nicht kennen musste (§ 173 BGB). Die Sorgfaltsanforderungen an die Mitarbeiter einer Bank dürfen in diesem Rahmen nicht überspannt werden. Den Bankmitarbeitern kann nur dann ein Fahrlässigkeitsvorwurf gemacht werden, wenn sie aus den vorgelegten Unterlagen den rechtlichen Schluss ziehen mussten, dass die Vollmacht unwirksam war.
2. Die Vorlage der Geschäftsbesorgungsvollmacht lässt nicht den Schluss zu, dass der jeweilige Bankmitarbeiter mit der Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts rechnete und deshalb auf den Gutglaubensschutz nach §§ 171 ff BGB spekulierte.
3. Den vor dem Jahr 2000 ergangenen Entscheidungen des BGH lässt sich nicht entnehmen, dass ein umfassender Geschäftsbesorgungsvertrag und die damit verbundene Vollmacht gegen Art. 1 § 1 RBerG i. V. m. § 134 BGB verstoßen.